Abgesichert in den Urlaub
Ihr Jahresurlaub steht an? Dann informieren Sie sich hier über das Mieten einer Alarmanlage.
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Hier finden Sie alles Wichtige zur bestehenden Rauchmelderpflicht im Privatbereich. Für Bestandsobjekte endet die Übergangsfrist am 31.12.2023.
Wir haben unsere VdS-Anerkennung für die Errichtung von Alarm- und Brandmeldeanlagen erreicht.
Zum 31.12.2023 endet in Sachsen die Übergangsfrist, welche seit 08.06.2022 vorschreibt, dass Bestandsobjekte im Privatbereich mit Rauchmeldern nachgerüstet werden müssen.
Kontaktieren Sie uns gerne und wir erstellen Ihnen nach einer kostenlosen Erstberatung ein individuelles Angebot.