Seit dem 01.01.2016 gilt in Sachsen eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten.
Diese weitet sich seit dem 08.06.2022 auch auf Bestandsobjekte im Privatbereich aus.
Hierfür gibt es eine Übergangsfrist, welche zum 31.12.2023 ausläuft.
Bis dahin müssen in allen Bestandsobjekten Rauchmelder nachgerüstet werden.
Was es diesbezüglich zu beachten gibt, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag kurz erläutern.
Die Rauchmelder müssen unter anderem in allen Räumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in den Fluren, die in diese Räume bzw. ins Freie oder ins Treppenhaus führen, angebracht werden.
Weiter ist darauf zu achten, dass die Überwachungsfläche eines Heimrauchmelders bei ca. 40-60 qm liegt.
Ist der Raum größer als 60 qm, sind zwei Rauchmelder anzubringen.
Außerdem muss bei der Montage ein Mindestabstand von ca. 50 cm zu anderen Gegenständen, wie z.B. Lampen, Unterzügen etc. beachtet werden.
Worauf sollten Sie noch achten beim Kauf eines Heimrauchmelders?
- auf das Qualitätszeichen „Q“, welches dem Rauchmelder eine hohe Qualität zertifiziert
- auf eine fest verbaute Batterie, welche eine Lebensdauer von 10 Jahren haben sollte
- eine Vernetzung der Rauchmelder untereinander, wenn das Objekt größer ist
Sollten Sie weitere Fragen bzgl. der Rauchmelderpflicht haben oder eine fachgerechte Beratung, sowie Montage wünschen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.