Wissenswertes
Wissenswertes
Aufbau und Funktion
Videoüberwachungssysteme dienen der Beobachtung oder Überwachung von Objekten, beziehungsweise Personen im öffentlichen oder privaten Raum und erhöhen somit den Schutz vor Diebstahl, Vandalismus, Brandentstehung und Überfällen.
Eine Videoüberwachungsanlage besteht aus Überwachungskameras und einem Aufnahmegerät.
Das Aufnahmegerät ist entweder ein externer Recorder mit Festplatte oder ein separater PC/Server. Auf dem Aufnahmegerät läuft eine Software, welche die Livebilder/Aufnahmen steuert und verwaltet.
Des Weiteren haben heutige moderne Videoüberwachungsanlagen eine Anbindung zum Smartphone oder Tablet mittels einer App. Somit besteht die Möglichkeit, via Smartphone/Tablet Einsicht in Livebilder zu nehmen oder sich die Aufnahmen anzuschauen. Je nach Festplattenkapazität können mehrere Tage bis Wochen aufgezeichnet und rückwirkend angeschaut werden.
Zur Erkennung von Nummernschildern im öffentlichen Straßenverkehr oder als Zutrittsfunktion für Garagen oder Tore kann auch eine Kamera mit einer sog. künstlichen Intelligenz (KI) eingesetzt werden.
Auch hat die Corona-Pandemie in den letzten Jahren auf eindrückliche Weise aufgezeigt, wie diese künstliche Intelligenz aussehen kann. Einige Unternehmen und Einrichtungen wurden verpflichtet, die Anzahl der Besucher zu begrenzen oder die Temperatur der Gäste zu kontrollieren. Dank Analyse-Software und künstlicher Intelligenz sind Überwachungskameras somit in der Lage zu erkennen, wie viele Personen sich in einem Geschäft aufhalten oder ob Personen eine erhöhte Körpertemperatur haben.
Datenschutz
Beim Einsatz von Videoanlagen spielt der Datenschutz eine große Rolle.
Es darf grundsätzlich nur das eigene Grundstück gefilmt werden. Dabei muss zwingend gewährleistet sein, dass die Kameras nicht auf öffentliche Wege und Nachbargrundstücke gerichtet sind. Dies gilt auch für gemeinsam genutzte Wege, sowie Ein- und Ausfahrten. Bei der Installation einer Videoüberwachungsanlage ist also zwingend darauf zu achten, dass der öffentliche Raum nicht verletzt wird.
Auf dem eigenen Grundstück kann jedoch ohne Beschränkung gefilmt und aufgenommen werden. Für Besucher muss dabei kenntlich gemacht werden, dass Aufnahmen durchgeführt werden. Dies kann in Form eines Hinweisschildes am Briefkasten oder am Grundstückszaun erfolgen. Wichtig ist hierbei, dass die Information über die Videoüberwachung vor Betreten des Grundstückes erfolgt.
Öffentliche Räume dürfen nur dann videoüberwacht werden, wenn die Überwachung zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrung des Hausrechtes und zur Wahrnehmung berechtigter Interessen dient. Öffentliche Räume sind z.B. Verkaufsräumlichkeiten, Parkplätze, Tiefgaragen, Gastroräume von Gaststätten, Hotelfoyers.
Nichtöffentliche Räume sind z.B. Büro- und Geschäftsräume, private Grundstücke, oder Hotelzimmer.
Wir haben auf unserer Homepage unter Downloads/Information/Datenschutz-Grundverordnung-Videoüberwachung ein Formular hinterlegt, welches Sie gern als Muster für einen Aushang nutzen können. Selbstverständlich können Sie uns auch kontaktieren und wir senden Ihnen kostenlos ein Worddokument zum selbst ausfüllen zu.
Planung
Vor der Planung einer Videoüberwachungsanlage ist es wichtig, sich darüber klar zu werden, welchen Zweck die neue Videoüberwachungsanlage erfüllen soll.
Möchte man nur einen Teil seines Grundstückes (z. Bsp. die Garage) oder das gesamte Grundstück überwachen? Davon ist nämlich abhängig, welche und wie viele Kameras mit welchem Winkel, mit welcher Reichweite und welcher Auflösung installiert werden müssen. Wichtig für diese Planung ist somit die Entfernung zum Objekt (gibt es evtl. Störquellen wie Gegenlicht) und die gewünschte Qualität der Aufnahmen.
Optimalerweise werden die Kameras für eine Videoüberwachungsanlage in einer Höhe von 3,50 m installiert, bei einer Gesichtserkennung jedoch auf Augenhöhe. Des Weiteren sollte der Sabotageschutz beachtet werden, weshalb sich Kameras immer gegenseitig anschauen sollten. Jede Kamera und jeder Platz, an dem eine Kamera installiert werden soll, ist also individuell zu planen.
Bei der Planung ist auch auf den Standort des Aufnahmegerätes zu achten, denn bei einem Einbruch kann auch das Aufnahmegerät entwendet werden. Hier bietet es sich ggf. an, die Aufnahmen verschlüsselt auf einem externen Speicherplatz (z. Bsp. in einer Cloud), zu speichern.
Versorgung
Für moderne digitale Kameras benötigt man heutzutage nur noch ein Netzwerkkabel, über welches sowohl der Datenaustausch, als auch die Stromversorgung (POE) erfolgt.
Ältere analoge Kameras werden mittels Koaxialkabel und einer externen Spannungsversorgung angeschlossen. Der Nachteil bei analogen Kameras ist die Tatsache, dass man die Einstellungen nur direkt an der Kamera selbst vornehmen kann.
WLAN oder Draht
Es können auch Funkkameras über WLAN zum Einsatz kommen. Diese benötigen nur ein Steckernetzteil zur Stromversorgung und eine WLAN-Verbindung zum Aufnahmegerät.
Empfehlenswert sind diese Funkkameras jedoch nur eingeschränkt, da es hier immer wieder zu Störungen durch ein schwaches WLAN kommt.
Wir empfehlen klar die drahtgebundenen Kamerasysteme.
Preis
Jede Anlage ist also ganz individuell zu planen und zu errichten. Als grobe preisliche Orientierung kann man aber davon ausgehen, dass eine Kamera ab ca. 200,00 EUR netto zzgl. Montage erhältlich ist.