Wissens­wer­tes

Detectomat Druckknopfmelder
Druckknopfmelder der Firma Detectomat Brandmeldeanlage

Wissens­wer­tes

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Aufbau und Funktion

Brandmeldeanlagen (BMA) bestehen aus mehreren Bauteilen. So besteht z.B. die Brandmeldezentrale (BMZ) in der Regel aus einem Netzteil mit einem Akku, welcher zur Überbrückung bei Stromausfall dient, einer Zentralenplatine, welche das Herzstück bildet, einer Loopkarte zur Aufschaltung der Sensoren (Rauchmelder, Sirenen etc.), einer Feuerwehrkarte und wahlweise einem Übertragungsgerät (ÜG) mit einem Internetanschluss und/oder SIM-Kartenmodul. Hierbei ist zwingend darauf zu achten, dass es eine redundante Übertragung gibt. Denn nur so ist gewährleistet, dass auch bei Stromausfall oder Netzstörung ein Hilferuf zur Feuerwehr abgesetzt wird.

Des Weiteren gibt es Relais, Meldegruppen und Schnittstellen zum Ansteuern externer Geräte (z. Bsp. Notebooks oder Tablets).

Brandmeldeanlage (BMA)

Eine Brandmeldeanlage dient dem Schutz von Personen und Inneneinrichtungen. Sie muss nach den Normen DIN 14675, DIN VDE 0833-1 und DIN VDE 0833-2 fachgerecht montiert und gewartet werden.

Der Schutzumfang ist in vier Kategorien eingeteilt: Vollschutz (gesamtes Gebäude), Teilschutz (ein oder mehrere Bereiche), Schutz von Flucht- und Rettungswegen und Einrichtungsschutz (für Sachwerte).

Zudem muss das Errichterunternehmen nach DIN 14675 zertifiziert und somit berechtigt sein, eine BMA zu planen, zu installieren, zu warten und instand zu halten.

Brandmeldeanlagen bestehen aus sogenannten Feuerwehrkomponenten wie Feuerwehr-, Informations- und Bediensysteme (FIBS), einem Freischaltelement (FSE), einem Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) und weiteren Bauteilen. Über Sensoren wie Rauchmelder, Sirenen, Koppler findet die Kommunikation über die sogenannte Loopkarte in der BMZ statt.

Über den Konzessionär wird Ihre Brandmeldeanlage dann bei der Feuerwehr aufgeschaltet. Die Details entnehmen Sie bitte den gültigen technischen Anschlussbedingungen (TAB) oder Sie wenden sich an Ihr Errichterunternehmen vor Ort.

Eine Überprüfung der Anlage erfolgt 4 mal jährlich. Dabei wird 4x eine Instandsetzung und 1x eine Wartung durchgeführt.

Feuerwehrtechnik

Die Übertragungseinrichtung (ÜG) dient in Brandmeldeanlagen zum Absetzen eines Alarms bei Feuer oder Störungen an die Leitstelle der Feuerwehr. Die Übertragungseinrichtung ist meist ein separates Modul, welches sich in der Nähe einer BMZ befindet.

Das Feuerwehr-Orientierungstableau (FOT) dient als erste Anlaufstelle für die Feuerwehr. Hier bekommt die Feuerwehr genauere Information, wo sich das Feuer befindet. Dabei werden Meldegruppen sowie Meldenummer angezeigt. Feuerwehrlaufkarten nutzt die Feuerwehr bei Alarmauslösung zur Orientierung in Gebäuden vom Feuerwehr-Orientierungstableau (FOT) bis hin zum ausgelösten Brandmelder und somit zum Feuer.

Das Freischaltelement (FSE) ist ein Bauteil der BMA, welches sich außerhalb vom Gebäude an der Wand oder einer Säule befindet und dient der Feuerwehr dazu, von außen in einem Objekt einen Brandalarm auszulösen. Hat z.B. kein Feuer den Alarm ausgelöst, so kann die Feuerwehr dennoch gewaltfrei ins Gebäude kommen, indem hier ein Zylinder betätigt und damit ein Feuer simuliert wird. Somit haben die Einsatzkräfte die Möglichkeit, den sich im Schlüsseldepot (FSD) befindenden Objektschlüssel zu entnehmen und ohne weiteren Zeitverlust das Gebäude zu betreten.

Hausalarmierungs­anlagen (HAA)

Hausalarmierungsanlage (HAA) dienen der Alarmierung von Personen innerhalb eines Gebäudes zur Warnung vor Gefahren. Es handelt sich also nicht um eine Brandmeldeanlage, bei der eine Weiterleitung nach außen oder zur Feuerwehr erfolgt.

Rauchmelder

Optischer Rauchmelder arbeiten nach dem Streulichtverfahren. Im Gehäuse gibt es eine Sende- und eine Empfangs-LED, welche versetzt und gegenüberliegend angeordnet sind. Dazwischen ist ein Gitter angebracht, welches Insekten fernhält, um Fehlalarme zu verhindern.

Wenn es zur Auslösung eines Alarms durch Rauchpartikel kommt, werden die ausgesendeten Lichtstrahlen durch die Rauchpartikel abgelenkt und das gestreute Licht trifft auf die sogenannte Fotozelle. Abhängig von der Sensibilität der Fotozelle und der Anzahl der Rauchpartikel, wird der Alarm ausgelöst.

Thermodifferenzialmelder reagieren auf einen Temperaturanstieg und eine Maximaltemperatur. Die Ansprechtemperatur ist in verschiedenen Klassen (A1, A2, B, C, D, E, F, G) untergeordnet. Die Klassen regeln zum einen die Maximaltemperatur, als auch die maximalen Höhen eines Thermodifferenzialmelders. Steigt nun die Wärme innerhalb kürzester Zeit zu schnell an, löst der Melder bei Erreichen der Maximaltemperatur den Alarm aus.

Mehrkriterienmelder können verschiedene Erkennungskriterien für einen Brand verarbeiten. Es ist sowohl das optische, als auch das thermodifferenziale Verfahren verbaut, sodass sowohl Rauch, als auch Wärme erkannt wird. In sensiblen Anwendungsbereichen ist dieser Melder besonders geeignet, weil er beide Kriterien selbständig prüft (Rauch und Wärme) und bei Gefahr auslöst. Dies erhöht den Sicherheitsfaktor.

Flammenmelder schlagen weder auf Rauch, noch auf Wärme an. Stattdessen erkennen sie das charakteristische Licht einer Flamme (elektromagnetische Strahlung), und wandeln sie in ein elektrisches Signal um.

Handmelder (DKM)

Handmelder oder Druckknopfmelder (DKM) zählen zu den sogenannten nichtautomatischen Meldern und dienen der Alarmierung der Feuerwehr durch eine flüchtende Person. Dabei wird eine dünne Glasscheibe vom Menschen eingeschlagen und ein Taster betätigt.

Handmelder sind im Normalfall rot oder blau und befinden sich in der Nähe von Notausgängen. Die Montagehöhe an der Wand beträgt hier zwischen 1,20 und 1,40 Meter.

Sondermelder

Linienmelder (Beamer) bestehen aus einer Sende- und einer Empfangsdiode. Diese werden an der Decke, sich gegenüberliegend, montiert. Steigt Rauch aufgrund eines Brandes nach oben, wird das Licht zwischen den Dioden geschwächt und es kommt zur Auslösung eines Alarms.

Sensor-Kabel-Melder (SKM) bestehen aus einer zweiadrigen Leitung, welche mit einem Endwiderstand abgeschlossen ist. Bei einem Feuer schmilzt das Kabel, wodurch der Alarm ausgelöst wird. Nach einem Brand muss das Kabel ausgetauscht werden.

Das SKM ist gegen Korrosion, chemische und mechanische Einflüsse sowie Feuchtigkeit und Staub gut geschützt. Somit eignen sich Sensor-Kabel-Melder besonders gut in Tiefgaragen, Außenbereichen, Aufzugsschächten und sonstigen Umgebungen, in denen ein Rauchmelder nicht eingesetzt werden kann.

Rauchansaugsysteme (RAS) bestehen aus einem Rohrnetz und einer Ansaugung mit Auswerteeinheit. Hierbei wird kontinuierlich Luft durch Löcher in genau festgelegten Abständen im Rohrnetz angesaugt und nach Rauchpartikel ausgewertet.

Sirenen

Sirenen dienen der akustischen Alarmierung oder Warnung von Personen in Gebäuden. Dabei muss die Lautstärke einer Sirene mindestens 75 db und 10 db lauter sein als die zu beschallende Umgebung. Die Alarmierung muss zudem 30 Minuten nach einem Stromausfall noch funktionieren.

Verbaut werden meist Loop-Sirenen, welche über eine Ringbusstruktur versorgt werden, bzw. über eine Batterie, welche direkt in der Sirene verbaut ist. Des Weiteren gibt es konventionelle Sirenen, welche über separate Netzteile und Sirenenausgänge angesteuert werden.

Räumlichkeiten

Für die Kategorie Vollschutz (gesamtes Gebäude) müssen Rauchmelder in jedem Raum und in jeder Zwischendecke verbaut sein. Beim Teilschutz (ein oder mehrere Bereiche) muss nicht mehr jeder Raum überwacht werden. Hier sind zumeist die Fluchtwege, Technikräume, Archive, Gefahrgutlager etc. zu überwachen.

Für den Privatbereich gilt grundsätzlich, dass im Wohnzimmer, in jedem Schlaf- und Kinderzimmer, sowie in allen Fluchtwegen und Fluren ein Rauchmelder installiert sein sollte. Zusätzlich bietet sich auch auf Dachböden, im Hausanschluss- oder Waschmaschinenraum eine Installation an. In welchen Räumen im Einzelnen die Melder installiert sein müssen, regelt jedes Bundesland für sich selbst.

Rauchmelderpflicht im Privatbereich

Im Bundesland Sachsen besteht im Privatbereich seit Juni 2022 auch für Bestandsbauten eine Pflicht zur Nachrüstung von Rauchmeldern. Die Übergangsfrist läuft noch bis Dezember 2023.

In allen Neubauten bestand bereits ab den 01.01.2016 eine Pflicht zur Installation. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Batterie in den Meldern fest verbaut ist und eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren hat. Die Überwachungsfläche liegt bei Heimrauchmeldern zwischen 40-60 qm. Zudem muss ein Mindestabstand zu Gegenständen wie Lampen, Unterzügen etc. von min. 50 cm eingehalten werden.

Der Montageort für Heimrauchmelder soll dabei so gewählt werden, dass alle Schlaf und Kinderzimmer, sowie alle notwendigen Flure abgesichert sind.

Preis

Preislich gibt es große Unterschiede bei Heimrauchmeldern. Als grobe Orientierung kann man aber von ca. 30,00 EUR netto zzgl. Montage pro Melder einkalkulieren. Ist eine Vernetzung der Melder untereinander gewünscht, sollte man ca. 90,00 EUR netto zzgl. Montage einplanen.