Wissenswertes
Wissenswertes
Zentrale
Alarmanlagen bestehen aus mehreren Bauteilen. So besteht z.B. die Einbruchmeldezentrale (EMZ) in der Regel aus einem Netzteil mit einem Akku, welcher zur Überbrückung bei Stromausfall dient, einer Zentralenplatine, welche das Herzstück bildet, und wahlweise einem Übertragungsgerät (ÜG) mit einem Internetanschluss und/oder SIM-Kartenmodul. Hierbei ist zwingend darauf zu achten, dass es eine redundante Übertragung gibt. Denn nur so ist gewährleistet, dass auch bei Stromausfall oder Netzstörung ein Hilferuf zu einem Wachschutz oder zur Polizei abgesetzt wird.
Außerdem gibt es Relais, Meldegruppen und Schnittstellen zum Ansteuern externer Geräte
Des Weiteren besteht eine Einbruchmeldeanlage aus Sensoren, welche die sogenannte Außen- und Innenhaut überwachen, also die Gebäudeaußenwände und alle Räume im Inneren eines Gebäudes. Bei der Außenhautüberwachung geht es darum, einen Einbruchsversuch frühzeitig zu detektieren. Hier macht es z.B. Sinn, eine sogenannte „Opfertür“ zu verbauen. Dies ist eine Tür, welche nicht allzu robust ist und während eines Einbruchversuches den Alarm auslöst. Erst nach der „Opfertür“ kommt die robuste und einbruchfestere Tür. Die Innenräume werden schwerpunktmäßig mit Bewegungsmeldern ausgestattet.
Magnetkontakte
Magnetkontakte sind automatische Melder zur Überwachung und kommen zumeist an Fenstern und Türen zum Einsatz. Diese Magnetkontakte bestehen aus einem sogenannten Reed- und Dauerkontakt und lösen aus, sobald sich ein Magnetfeld verändert (Fremdfeldüberwachung) oder ganz abbricht.
Bewegungsmelder
Neben Magnetkontakten besteht eine Standardeinrichtung aus Bewegungsmeldern. Hier kommen meist PIR Bewegungsmelder (Passiv-Infrarot-Melder) infrage. Diese Bewegungsmelder messen das Infarotlicht (IR) der Umgebung und lösen bei einem Temperaturunterschied, z.Bsp. beim Betreten eines Raumes durch einen Menschen oder eines Tieres, aus. Daneben gibt es weitere Messverfahren, z.Bsp. Mikrowellen- oder Ultraschall-Bewegungsmelder.
Glasbruchsensoren
Glasbruchsensoren dienen der Sicherung von Fensterscheiben um vor Einbrüchen zu schützen. Diese Glasbruchsensoren gibt es in der aktiven, passiven sowie in der akustischen Variante.
Aktive Glasbruchsensoren bestehen aus einem Sender und Empfänger, welche meist im selben Gehäuse auf die Scheibe geklebt werden. Wird die Scheibe beschädigt, ist der Übertragungsweg auf dem Glas zwischen Sender und Empfänger unterbrochen und es kommt zur Auslösung eines Alarms.
Die Passive Variante reagiert auf Akustik. Diese sogenannten piezoelektronischen Sensoren werden direkt auf die Glasscheibe geklebt und reagieren auf das typische Glasbruchschwingen. Die Überwachungsfläche beträgt hier ca. 1,5 – 3 Meter.
Akustische Sensoren reagieren auf Luftschall. Diese Sensoren haben ein Mikrofon eingebaut und hören auf das typische Brechen von Glas. Die Sensoren werden meist an der Zimmerdecke oder an der gegenüberliegenden Wand im Abstand von 7-10 Metern montiert. Hier werden alle Scheiben, welche sich im Radius des Sensors befinden, überwacht.
Verschluss
Was nützt einem die beste Alarmanlage, wenn die Tür nicht verschlossen ist? Um den Verschluss einer Tür festzustellen und ein Scharfschalten zu verhindern, ist ein sogenannter Verschluss- oder Riegelkontakt in die Tür eingebaut. Dieser Kontakt wird betätigt, sobald die Tür abgeschlossen ist. Wichtig ist hier, dass er keinen Alarm auslöst, sondern nur der Alarmanlage signalisiert, dass die Tür verschlossen ist.
Zwangsläufigkeit
Damit ein unbeabsichtigtes Öffnen der bereits gesichteten Tür durch den Benutzer verhindert wird, empfiehlt es sich, eine sogenannte Zwangsläufigkeit in Form eines Sperrelements einzubauen. Dieses Sperrelement ist ein Kunststoffbolzen, welcher in scharfgeschaltetem Zustand in die Tür fährt. Bei einem unbeabsichtigten Öffnen der Tür durch den Benutzer bemerkt man einen leichten Widerstand, welcher jedoch eine Sollbruchstelle hat und bei beabsichtigtem Eintreten abbricht.
Sondermelder
An eine Alarmanlage können auch Rauch- und/oder Wassermelder inklusive einer Aufschaltung zum Wachschutz angeschlossen werden.
Überfallmelder
In Banken oder vereinzelt im Einzelhandel kann der sogenannte „Stille Alarm“ zum Einsatz kommen. Dies ist ein Überfallmelder, welcher nur im Ernstfall über einen Knopf oder Leiste in unmittelbarer Nähe zu einer schützenden Person betätigt wird.
Schalteinrichtungen
Um eine Alarmanlage in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, gibt es eine ganze Reihe an Technik. Zumeist erfolgt das „Scharf- oder Freischalten“ über einen Transponder und/oder Pin.
Die Transpondertechnik bietet im Wesentlichen vier RFID-Systeme: EM4200, Hitag, Legic und Mifare. Das Mifare-Verfahren gilt derzeit als eines der sichersten Verfahren. Der Transponder benötigt hier keine Spannungsversorgung, sondern wird durch das Magnetfeld des Lesers versorgt. Zur Kommunikation moduliert bzw. demoduliert der Transponder das Erregerfeld der Basisstation (Leser).
Der Speicher des Transponders ist in mehrere Bereiche unterteilt, die jeweils unabhängig voneinander vor unerlaubtem Lesen bzw. Schreiben geschützt sind. Die Bereiche wiederum sind in mehrere Blöcke unterteilt. Der letzte Block in jedem Bereich wird als „Sector Trailer“ bezeichnet und beinhaltet zwei Schlüssel (Autorisierungsebenen) sowie die zugehörigen Zugriffsrechte für die betroffenen Bereiche. Mit dieser Methode ist es dem Transponder möglich, mehrere unterschiedliche Anwendungen zu bedienen.
Auch der altbewährte Schlüssel kann zum Einsatz kommen. Hier wird mittels eines Schlüsselschalters im Inneren ein Kontakt betätigt, welchen den Zustand „scharf“ bzw. „unscharf“ erzeugt. Dieses Verfahren wird heute aber fast nicht mehr verbaut, da es sich um eine mechanische Verbindung handelt und es somit zu Verschleiß kommen kann.
Alarmierung
Wenn es doch einmal zum Einbruch kommt, gibt es die Möglichkeit, über eine örtliche und/oder Fernalarmierung zu alarmieren. Bei der örtlichen Alarmierung wird eine interne oder wahlweise auch externe Sirene mit Blitzleuchte und Akustik ausgelöst. Die Akustik hat dabei eine Lautstärke von ca. 110 db. Bei der Fernalarmierung gibt es die Möglichkeit, eine Aufschaltung zum Wachschutz zu errichten. Hier wird heutzutage eine IP-Verbindung, z.Bsp. über eine Fritz!Box, aufgebaut. Da bei einem Stromausfall der IP-Router nicht mehr funktioniert, ist ein SIM-Kartenmodul in der Einbruchmeldezentrale (EMZ) verbaut. Dieses SIM-Kartenmodul wird durch die EMZ nach einem Stromausfall noch mit Strom versorgt, sodass auch nach einem Alarm oder einer Sabotage die Alarmmeldung gewährleistet ist.
Natürlich setzt sich auch mehr und mehr das Smartphone durch. Über eine App kann man jederzeit den Überblick über die Zentrale behalten. Man erhält Meldungen, kann die Anlage scharf und unscharf schalten oder mittels einer Kamera nachverfolgen, ob alles in Ordnung ist.
Draht oder Funk
Alarmanlagen gibt es entweder als drahtgebundene Alarmsysteme oder als Funkalarmanlagen. Bei der drahtgebundenen Anlage versorgt ein Kabel die Bauteile mit Strom und sorgt so für den Datenaustausch.
Bei den Funkalarmanlagen erfolgt die Stromversorgung über eine extra Batterie, welche in regelmäßigen Abständen geprüft und getauscht werden muss.
In der Regel ist ein Standard-Einfamilienhaus an einem Tag mit einer Funkalarmanlage ausgerüstet. Der Einbau einer drahtgebundenen Alarmanlage dauert jedoch länger, da erst die notwendigen Kabel verlegt werden müssen. Jedoch muss kein Austausch der Batterien erfolgen und bei größeren Reichweiten kommt es zu weniger Störungen.
Preis
Jede Anlage ist individuell zu planen und somit auch preislich individuell zu betrachten. Somit ist eine generelle Aussage nur schwer zu treffen. Als grobe Orientierung kann man aber davon ausgehen, dass eine standardisierte Einbruchmeldeanlage ab ca. 3.000,00 EUR netto zzgl. Montage erhältlich ist.